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Afghanistan: US-Verstöße gegen die Genfer Konvention

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Gefangene aus Afghanistan...
Gefangene aus Afghanistan. Mit gefesselten Füßen und gesenktem Haupt verharren die Gefangenen auf dem Boden. Durch dicke Handschuhe, Hörschutz und undurchsichtiger Brille werden sie ihren Sinneswahrnehmungen beraubt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Die laut den USA für die Anschläge auf das World Trade Center in New York verantwortlichen al-Qaida- und Taliban-Kämpfer aus Afghanistan werden nach ihrer Gefangennahme auf Guantanamo Bay (Kuba) gebracht. Die Gefangenen gehören der von Osama Bin Laden angeführten Terrororganisation al-Qaida oder der ehemaligen afghanischen Taliban-Regierung an. Die USA betrachten die Häftlinge als “illegale Kämpfer” (unlawful combatant) und nicht als Kriegsgefangene. Damit verwehren sie ihnen die nach dem Genfer Abkommen von 1949 festgelegten Rechte. Im Genfer Abkommen existiert der Begriff “illegale oder unrechtmäßige Kämpfer nicht”.

Allen Gefangenen auf Guantanamo Bay droht die Todesstrafe, die höchstwahrscheinlich von einem Militärtribunal ausgesprochen wird. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht. Alle Gefangenen müssen ausnahmslos vor einem Gericht in den USA gestellt werden. Jeder sollte zudem die Möglichkeit haben, sich durch einen Rechtsbeistand vertreten zu lassen. Besorgnis erregend ist weiterhin die Behandlung der Gefangenen. Gefesselt und ihren Sinneswahrnehmungen beraubt, werden die Guantanamo-Häflinge gedemütigt und so der Weltöffentlichkeit gezeigt.

Außenminister Joschka Fischer fordert die Beachtung des Völkerrechts

Bundesaußenminister Joschka Fischer forderte die USA auf, die auf Kuba inhaftierten Taliban- und al-Qaida-Mitglieder entsprechend dem humanitären Völkerrecht zu behandeln. Die Inhaftierten müssten ungeachtet ihres noch nicht geklärten Status als Kriegsgefangene angesehen werden, sagte Fischer. Kriegsgefangene ständen unter dem Schutz der Genfer Konvention. Die Bundesregierung habe mit der amerikanischen Seite Gespräche über den rechtlichen Status und die Behandlung der Gefangenen aufgenommen.

Joschka Fischer
Außenminister Joschka Fischer
“Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verteidigen wir auch unsere Grundwerte”, erklärte Fischer.” Sie gelten ohne Ansehen der Person. Sie schützen Leben und Würde des Menschen. Dies ist, was wir der terroristischen Herausforderung entgegenstellen müssen.”

Fischer verwies darauf, dass die Genfer Konvention eine menschliche Behandlung, die Achtung der Person und der Ehre, den Schutz vor Gewalttätigkeiten und Einschüchterung, den Anspruch auf ärztliche Behandlung und rechtsstaatliche Garantien bei Gerichtsverfahren festschreibe.

Bush lehnt den Kriegsgefangenen Status für Guantanamo Häflinge ab

US-Präsident George W. Bush hat am 28.01.2002 bekräftigt, dass die Gefangenen auf dem US-Stützpunkt Guantanamo Bay nicht wie Kriegsgefangene behandelt werden. Angesichts des eskalierenden Streites über den Status der Gefangenen sagte Bush, die 158 mutmaßlichen El Kaida- und Taliban-Mitglieder in Guantanamo auf Kuba seien «illegale Kämpfer» und «Killer». Sie würden menschlich, doch nicht wie Kriegsgefangene behandelt.

Warum gab es hier in Deutschland keine Schweige-Minuten nachdem in Afghanistan Tausende unschuldige und wehrlose Menschen geschlachtet wurden? Warum sind die unschuldigen Amerikaner, die im WTC gestorben sind mehr wert als unschuldige Afghanen, die bei der fächendeckenden Bombadierung von Gebieten in Afghanistan getötet wurden?
Sebastian H., aktivepolitik.de-Leser

Die Diskussion war von Außenminister Colin Powell ausgelöst worden. Er hatte sich dafür eingesetzt, den Status der Gefangenen genau zu klären und sie entsprechend internationaler Regeln zu behandeln. Auch Powell sei überzeugt, dass den meisten Gefangenen kein Status als Kriegsgefangener zustehe, erläuterten Beamte des Außenministeriums.

George Bush
US-Präsident George Bush
Bush sagte, die Genfer Konvention sei nicht überholt und ein sehr wichtiges Prinzip. «Wir halten uns an den Geist der Genfer Konvention.»

Gegen eine Anerkennung als Kriegsgefangene haben sich Pentagon-Chef Donald Rumsfeld, Vizepräsident Richard Cheney und Justizminister John Ashcroft eingesetzt. «Sie sind es nicht und werden auch nicht als solche anerkannt werden», sagte Rumsfeld am Sonntag bei einem Besuch auf dem Marinestützpunkt in Kuba. «Es handelt sich unzweifelhaft um unrechtmäßige Kämpfer.» Vizepräsident Cheney bekräftigte, dass die Gefangenen hochgefährlich seien und keinen Anspruch auf den Schutz der Genfer Konventionen hätten, die den Status von Kriegsgefangenen und deren Behandlung definieren.

Justizminister Ashcroft ist ein entschiedener Verfechter eines weiterhin «offenen Status» für die Gefangenen, weil dies der Regierung erlaubt, die Männer zu verhören. Kriegsgefangene müssen nach den Genfer Konventionen lediglich ihren Namen, ihre Erkennungsnummer nennen so wie das Land, für das sie kämpften. «Es könnte gut sein, dass sie Informationen über weitere Terroranschläge gegen die USA haben», sagte Cheney.

Besonders in Europa war dieser Kurs in der Statusfrage scharf kritisiert worden. Die Empörung verschärfte sich durch Fernsehbilder, in denen vor ihren Bewachern kniende Gefangene mit Fesseln, undurchsichtigen Brillen und Mundschutz zu sehen waren.

Grundsatzkatalog für den Schutz von Gefangenen

Resolution 43/173 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1988

Häftling auf Guantanamo...
Häftling auf Guantanamo.
Grundsatz 6: Niemand, der irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfen ist, darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Das Bild zeigt einen Häftling auf Guantanamo, der in Hungerstreik getreten ist. Ein US-Soldat riss einem Häftling während des Gebets den Turban vom Kopf, weil er unter dem Turban Waffen vermutete. Im Februar 2002, ist die Zahl der Häflinge inzwischen auf über 300 angestiegen.

[Offizielle Fußnote: Der Ausdruck “grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe” sollte so ausgelegt werden, dass er den größtmöglichen Schutz gegen körperliche oder geistige Misshandlung bietet, so auch dagegen, dass ein Inhaftierter oder Strafgefangener unter Bedingungen festgehalten wird, die ihn vorübergehend oder auf Dauer des Gebrauchs eines seiner natürlichen Sinne berauben, wie etwa des Sehens oder Hörens, oder seines Ortsinns und Zeitgefühls.]

Kein wie immer gearteter Umstand darf als Rechtfertigung für Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe geltend gemacht werden.

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