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Hiroshima-Befehl

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Der Befehl an den General Carl Spaatz für den Abwurf der Atombombe lautet:

An General Carl Spaatz

Oberkommandierenden der amerikanischen strategischen Luftwaffe
24. Juli 1945

  1. Die Sondergruppe 509 der 20. Luftflotte wird ihre erste Spezialbombe, sowie das Wetter nach dem 3. August 1945 Bombardierung bei guter Sicht gestattet, auf eines der nachstehenden Ziele abwerfen: Hiroshima, Kokura, Nagasaki oder Niigata. Zusätzliche Maschinen zur Begleitung des Bombenflugzeuges sind zu stellen, um Offizieren und Wissenschaftlern des Kriegsministeriums die Beobachtung der Bombenexplosion und ihrer Wirkung zu ermöglichen. Die Beobachtermaschinen werden sich einige Meilen vom Explosionsherd entfernt halten.
  2. Sowie weitere Bomben zur Verfügung stehen, sind sie auf die obengenannten Ziele abzuwerfen. Für weitere Bombardierungen sind Instruktionen abzuwarten.
  3. Alle Verlautbarungen über den Einsatz dieses Kampfmittels in Japan sind dem Präsidenten der Vereinigten Staaten und dem Kriegsministerium vorbehalten. Ohne vorherige Genehmigung dürfen die Frontbefehlshaber kein Kommunique herausgeben. Alle Presseberichte sind dem Kriegsministerium zur Vorzensur einzureichen.
  4. Der obige Befehl ergeht an Sie auf Anweisung und mit Zustimmung des Kriegsministers und des Generalstabschefs der amerikanischen Streitkräfte. Sie werden ersucht, ein Exemplar dieses Befehls persönlich MacArthur und Admiral Nimitz zur Kenntnisnahme auszuhändigen.

Im Auftrag

Thos. T. Handy

General GSC Amtierender Stabschef

Originaldokument des Befehls für den Abwurf der Atombombe.
(192 KB groß)

Quellenangaben finden Sie im [Impressum]

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