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UN-Resolution 667

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RESOLUTION 667 DES UN-SICHERHEITSRATES VOM 16. SEPTEMBER 1990

Der Sicherheitsrat,

  • in Bekräftigung seiner Resolutionen 660, 661, 662, 664, 665 und 666,
  • unter Hinweis auf die Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen und vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, deren Vertragspartei Irak ist,
  • die Auffassung vertretend, dass der Beschluss Iraks, die Schließung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Kuwait anzuordnen und diesen Vertretungen und ihrem Personal die Immunität und die Vorrechte abzuerkennen, gegen die Beschlüsse des Sicherheitsrates, die obengenannten Übereinkünfte und das Völkerrecht verstößt,
  • tief besorgt darüber, dass Irak ungeachtet der Beschlüsse des Sicherheitsrates und der obengenannten Übereinkünfte Gewalthandlungen gegen diplomatische Vertretungen und ihr Personal in Kuwait begangen hat,
  • empört über die jüngst von Irak begangenen Verletzungen diplomatischer Räumlichkeiten in Kuwait und über die Entführung von Personal, das diplomatische Immunität genießt, sowie in diesen Räumlichkeiten anwesenden ausländischen Staatsangehörigen,
  • die Auffassung vertretend, dass diese Aktionen Iraks aggressive Handlungen und einen flagranten Verstoß gegen seine internationalen Verpflichtungen darstellen, wodurch die Grundlagen für die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in Frage gestellt werden,
  • unter Hinweis darauf, dass Irak für jede Gewaltanwendung gegen ausländische Staatsangehörige oder gegen eine diplomatische oder konsularische Vertretung in Kuwait oder ihr Personal die volle Verantwortung trägt,
  • entschlossen, die Achtung seiner Beschlüsse sowie des Artikels 25 der Charta der Vereinten Nationen sicherzustellen,
  • ferner die Auffassung vertretend, dass die schwerwiegende Natur der Aktionen Iraks, die eine neue Eskalation seiner Verstöße gegen das Völkerrecht darstellen, den Rat zwingt, nicht nur seine unmittelbare Reaktion zum Ausdruck zu bringen, sondern auch umgehende Konsultationen zur Ergreifung weiterer konkreter Maßnahmen zu führen, um die Befolgung der Resolutionen des Rates durch Irak sicherzustellen,
  • tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
  1. verurteilt entschieden die von Irak gegen diplomatische Räumlichkeiten und diplomatisches Personal in Kuwait verübten aggressiven Handlungen, einschließlich der Entführung von in diesen Räumlichkeiten anwesenden ausländischen Staatsangehörigen;
  2. verlangt die sofortige Freilassung dieser ausländischen Staatsangehörigen sowie aller in Resolution 664 erwähnten Staatsangehörigen;
  3. verlangt außerdem, dass Irak seinen internationalen Verpflichtungen auf Grund der Resolutionen 660, 662 und 664 des Sicherheitsrates, der Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen und des Völkerrechts sofort und uneingeschränkt nachkommt;
  4. verlangt ferner, dass Irak unverzüglich die Sicherheit und das Wohl des diplomatischen und konsularischen Personals und der diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten in Kuwait und in Irak gewährleistet und nichts unternimmt, um die diplomatischen und konsularischen Vertretungen an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, was auch den Zugang zu ihren Staatsangehörigen und den Schutz ihrer Person und ihrer Interessen einschließt, zu hindern;
  5. erinnert alle Staaten daran, dass sie verpflichtet sind, die Resolutionen 661, 662, 664, 665 und 666 genauestens einzuhalten;
  6. beschließt, umgehend Konsultationen zu führen, mit dem Ziel, in Antwort auf die ständigen Verstöße Iraks gegen die Charta, die Resolutionen des Rates und das Völkerrecht so bald wie möglich weitere konkrete Maßnahmen nach Kapitel VII der Charta zu ergreifen.

Einstimmig angenommen.

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